Die Ziele zu diesem Themenbereich sind in der Rohfassung des Kapitels “Freie Kunst- und Kulturszene fördern” bereits veröffentlicht worden: https://kep-linz.at/rohfassung-kapitel-freie-kunst-und-kulturszene-foerdern/
Folgende Maßnahmen zu “Freie Kunst- und Kulturszene fördern” wurden im Rahmen des Maßnahmen-Workhops präsentiert. Die zweite Tabelle listet als Ergebnis des Workshops die Ergänzungen und Veränderungsvorschlägen zu den vorgestellten Maßnahmen auf. Mit der abschließenden World-Café-Methode waren alle Teilnehmende eingeladen, die bearbeiteten Maßnahmen in Hinblick auf die Umsetzungsdringlichkeit zu gewichten und pro Kapitel einen Punkt zu vergeben.
a) | Erstellung eines leicht verständlichen Kriterienkatalogs entsprechend den Schwerpunktsetzungen des Kulturentwicklungsplanes zur Bewertung der künstlerischen Qualität von Projekt- und Fördereinreichungen |
6 Punkte |
b) | Entwicklung eines Start-up-Finanzierungsmodells für noch nicht etablierte Kunst- und Kulturschaffende |
17 Punkte |
c) | Bearbeitung von Förderansuchen und die Vergabe von Fördermitteln innerhalb einer festgelegten Frist, um ein kontinuierliches Arbeiten und die zeitplangemäße Umsetzung von Projekten der freien Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten |
20 Punkte |
d) | Schaffung, Bereitstellung und Optimierung von Werbeflächen im öffentlichen Raum durch Plakatflächen, Aushangtafeln, Litfasssäulen für Kulturvereine und -initiativen, um Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen besser bewerben zu können |
12 Punkte |
e) | Nominierung einer Kontaktperson in jeder städtischen Kultureinrichtung für die freie Kunst- und Kulturszene, die als KommunikatorInnen für Kooperationen nach Innen und Außen fungieren. |
2 Punkte |
f) | Bedarfserhebung von Linz Kultur im Hinblick auf die benötigten Raumressourcen und eine infrastrukturelle Ausstattung der freien Kunst- und Kulturszene |
1 Punkt |
Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge aus dem Workshop zu den präsentierten Maßnahmen, die oberhalb angeführt sind:
a) | partizipativ mit FSZ zu entwickeln, mit Begründung von Ablehnung und Kürzungen, längerfristige Offenlegung der Schwerpunktsetzungen (z.B. Festivalthema, Sonderförderprogramme), bei „künstlerische Qualität“ „künstlerische“ streichen | |
b) | „start-up Finanzierungsmodell“ ersetzen durch: „Fördermodell für neue und angehende Kunst- und Kulturschaffende“ | |
c) | Frist: innerhalb von drei Monaten bei Jahresförderungen, Frist: innerhalb von sechs Wochen bei Projektförderungen, keine Junktimierung mit anderen fördergebenden Stellen (Stadt – Land – Bund)inhaltliche Begründung der Förderhöhe und Vereinfachung der Förderansuchen | |
d) | in ausreichender Anzahl (Abstimmung mit FSZ), möglichst kostenlos, insbesondere zentrumsnah, in und auf öffentlichen Verkehrsmitteln, Flächen in allen öffentlichen Kultureinrichtungen für FSZ | |
f) | finanzielle und personelle Ausstattung, weitestgehende Abdeckung des Bedarfs | |
g) | Zusätzliche Maßnahme: Verdoppelung des Budgets für FSZ bis 2015 |
18 Punkte |
h) | Zusätzliche Maßnahme: Sukzessive Erhöhung der Sonderfördertöpfe |
3 Punkte |
i) | Zusätzliche Maßnahme: Arbeitsstipendien |
2 Punkte |
j) | Zusätzliche Maßnahme: Verstärkte Förderung von freien Medien, Projekten |
3 Punkte |