9. Kapitel „Kunst öffentlich machen“: Bearbeitung und Gewichtung der Maßnahmen (Workshop 16.5.2012)

Die Ziele zu diesem Themenbereich werden in der Rohfassung des Kapitels “Kunst öffentlich machen” bis Ende Juni veröffentlicht.

Folgende Maßnahmen zu “Kunst öffentlich machen” wurden im Rahmen des Maßnahmen-Workhops präsentiert. Die zweite Tabelle listet als Ergebnis des Workshops die Ergänzungen und Veränderungsvorschlägen zu den vorgestellten Maßnahmen auf. Mit der abschließenden World-Café-Methode waren alle Teilnehmende eingeladen, die bearbeiteten Maßnahmen in Hinblick auf die Umsetzungsdringlichkeit zu gewichten und pro Kapitel einen Punkt zu vergeben.

a) Weiterentwicklung von Kunst am Bau zu einem Fördermodell „Kunst im öffentlichen Raum“ (Adaptierung des NÖ-Modells für Kunst im öffentlichen Raum – „KÖR“)

21 Punkte

b) Linz Kultur übernimmt Koordinationsfunktion für Kunst im öffentlichen Raum

1 Punkt

c) Verstärkte Förderung von Projekten zu Kunst im öffentlichen Raum, u.a. im Rahmen von Festivals wie Pflasterspektakel, Brucknerfest, Ars Electronica und LINZFEST

1 Punkt

d) Förderung von künstlerischen und kulturellen Stadtteilprojekten im öffentlichen Raum jenseits der gängigen zentralen Plätze in der Innenstadt

18 Punkte

e) Entwicklung von Kultur- und Kunstangeboten im „Grünen“ und Forcierung neuer urbaner Zugänge zum „Grünen“ (z.B. Urban Gardening)

5 Punkte

f) Übertragung des Konzepts Green Event auf andere Festivals und Veranstaltungen im öffentlichen Raum

2 Punkte

 

Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge aus dem Workshop zu den präsentierten Maßnahmen, die oberhalb angeführt sind:

a) Passt!
b) (…) übernimmt Vernetzungsfunktion (…)

c) Verstärkte Förderung von Projekten zu Kunst im öffentlichen Raum (Rest streichen!), Grund: es muss nicht überall alles angeboten sein!

d) Passt!

e) Ermöglichung und Förderung der partizipativen Nutzung und Aneignung des öffentlichen Raumes

6 Punkte

f) Passt!

 

Dieser Beitrag wurde unter Dokumentation veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.