4. Kapitel „Freie Kunst- und Kulturszene fördern“: Bearbeitung und Gewichtung der Maßnahmen (Workshop 16.5.2012)

Die Ziele zu diesem Themenbereich sind in der Rohfassung des Kapitels “Freie Kunst- und Kulturszene fördern” bereits veröffentlicht worden: https://kep-linz.at/rohfassung-kapitel-freie-kunst-und-kulturszene-foerdern/

Folgende Maßnahmen zu “Freie Kunst- und Kulturszene fördern” wurden im Rahmen des Maßnahmen-Workhops präsentiert. Die zweite Tabelle listet als Ergebnis des Workshops die Ergänzungen und Veränderungsvorschlägen zu den vorgestellten Maßnahmen auf. Mit der abschließenden World-Café-Methode waren alle Teilnehmende eingeladen, die bearbeiteten Maßnahmen in Hinblick auf die Umsetzungsdringlichkeit zu gewichten und pro Kapitel einen Punkt zu vergeben.

a) Erstellung eines leicht verständlichen Kriterienkatalogs entsprechend den Schwerpunktsetzungen des Kulturentwicklungsplanes zur Bewertung der künstlerischen Qualität von Projekt- und Fördereinreichungen

6 Punkte

b) Entwicklung eines Start-up-Finanzierungsmodells für noch nicht etablierte Kunst- und Kulturschaffende

17 Punkte

c) Bearbeitung von Förderansuchen und die Vergabe von Fördermitteln innerhalb einer festgelegten Frist, um ein kontinuierliches Arbeiten und die zeitplangemäße Umsetzung von Projekten der freien Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten

20 Punkte

d) Schaffung, Bereitstellung und Optimierung von Werbeflächen im öffentlichen Raum durch Plakatflächen, Aushangtafeln, Litfasssäulen für Kulturvereine und -initiativen, um Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen besser bewerben zu können

12 Punkte

e) Nominierung einer Kontaktperson in jeder städtischen Kultureinrichtung für die freie Kunst- und Kulturszene, die als KommunikatorInnen für Kooperationen nach Innen und Außen fungieren.

2 Punkte

f) Bedarfserhebung von Linz Kultur im Hinblick auf die benötigten Raumressourcen und eine infrastrukturelle Ausstattung der freien Kunst- und Kulturszene

1 Punkt

Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge aus dem Workshop zu den präsentierten Maßnahmen, die oberhalb angeführt sind:

a) partizipativ mit FSZ zu entwickeln, mit Begründung von Ablehnung und Kürzungen, längerfristige Offenlegung der Schwerpunktsetzungen (z.B. Festivalthema, Sonderförderprogramme), bei „künstlerische Qualität“ „künstlerische“ streichen
b) „start-up Finanzierungsmodell“ ersetzen durch: „Fördermodell für neue und angehende Kunst- und Kulturschaffende“
c) Frist: innerhalb von drei Monaten bei Jahresförderungen, Frist: innerhalb von sechs Wochen bei Projektförderungen, keine Junktimierung mit anderen fördergebenden Stellen (Stadt – Land – Bund)inhaltliche Begründung der Förderhöhe und Vereinfachung der Förderansuchen
d) in ausreichender Anzahl (Abstimmung mit FSZ), möglichst kostenlos, insbesondere zentrumsnah, in und auf öffentlichen Verkehrsmitteln, Flächen in allen öffentlichen Kultureinrichtungen für FSZ
f) finanzielle und personelle Ausstattung, weitestgehende Abdeckung des Bedarfs
g) Zusätzliche Maßnahme: Verdoppelung des Budgets für FSZ bis 2015

18 Punkte

h) Zusätzliche Maßnahme: Sukzessive Erhöhung der Sonderfördertöpfe

3 Punkte

i) Zusätzliche Maßnahme: Arbeitsstipendien

2 Punkte

j) Zusätzliche Maßnahme: Verstärkte Förderung von freien Medien, Projekten

3 Punkte

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