3.9 Kunst- und Kulturförderung

Im KEP erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeiner Kulturförderung für Kulturvereine, Brauchtumspflege, Heimatpflege etc., bei der eine möglichst hohe Qualität bei der Pflege, Interpretation und Weiterentwicklung traditioneller Kulturgüter oberstes Ziel ist, und einer Kunstförderung im engeren Sinn, die auf die Aktivierung und Ausweitung von innovationsfördernden Strukturen, die Vielfalt und Qualität des künstlerischen Schaffens und die im KEP formulierten Schwerpunktsetzungen gerichtet ist.

Als erstes Ziel der Förderpolitik wird die Schaffung von Freiräumen und effektiven, offenen Strukturen im Bereich der Kunst- und Kulturszene genannt. Als geeignete Maßnahme in diesem Zusammenhang wird die Infrastrukturförderung für die Freie Szene gesehen, wobei zusätzlich eine unklar bleibende Formulierung verwendet wird, indem festgehalten wird, dass eine enge Verbindung zur Stadtteilkulturarbeit gesucht werden soll. Die Förderung der Infrastruktur der Freien Szene erfolgt über laufende Förderungen genauso wie über spezielle Investitionsförderungen für konkrete Vorhaben zum Ausbau oder zur Erneuerung der Infrastruktur. (vgl. dazu Kapitel 3.4) Ausgebaut werden sollen laut KEP auch die medialen Ausdrucksmöglichkeiten für die Freie Szene. (vgl. dazu Kapitel 3.7)

Eine besondere Förderung soll die strukturelle Vernetzung der Kunst- und Kreativszene erfahren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im KEP verschiedene Teilziele angeführt, die teilweise Maßnahmencharakter aufweisen:

  • Die Förderung von gemeinsamen Produktionsstätten und Schnittstellen mit speziellen Schwerpunkten (Neue Medien, Video-Schnittstelle, Public Access Arbeitsplatz, Werkstätten, Labors usw.) wurde durch den Ausbau der Medienwerkstatt und die Zuwendungen an Radio FRO und dorf tv teilweise verwirklicht.
  • Eine Förderung von Kommunikations- und Organisationsbüros zur gemeinsamen Nutzung fand bislang nicht statt.
  • Für die Bereitstellung von Hardware für Veranstaltungen und Produktion wurde vom Kulturamt der Stadt Linz ein Gerätepool eingerichtet. (vgl. Kapitel 3.3)
  • Eine Bereitstellung von “Risikokapital” für innovative Kunst- und Kulturprojekte wird insbesondere durch das 2001 eingerichtete und mit 90.000 Euro dotierte Förderprogramm LINZimPULS (bis 2003 “Linzer Innovationstopf” und bis zum Jahr 2008 mit 72.000 Euro dotiert) gewährleistet. Das jährlich wechselnde Thema wird in einem partizipatorischen Diskussionsprozess innerhalb der Freien Szene und in Absprache mit der Stadt Linz festgelegt.
  • Als äußerst abstrakte Zielformulierung findet sich die Förderung von prozessorientierten Projekten.
  • Mit dem Ausbau von Netzwerkzugängen für die Kunst- und Kreativszene findet sich eine weitere, wenig konkrete Zielformulierung in der Auflistung. Maßnahmen, die hier zugeordnet werden könnten: Förderung von servus.at, Investitionsförderungen an Kulturvereine zum Ausbau der technischen Netzwerkinfrastruktur oder die Einrichtung von öffentlichen Hotspots.
  • Mit dem Magazin “spotsZ – Kunst.Kultur.Szene.Linz” wurde von 2006 bis 2010 eine – wie in den Teilzielen im KEP angeführte – autonome Stadtzeitung gefördert. Seit 2011 gibt die unabhängige Jugend- und Medienplattform junQ.at ihr Magazin “frischluft” heraus, das starken Kunst- und Kulturbezug aufweist. Beide Projekte wurden bzw. werden allerdings nur mit geringen Beträgen durch die Stadt Linz gefördert. (vgl. dazu Kapitel 3.7)
  • Eine Förderung des Freien Radios wird durch laufende Zuwendungen an Radio FRO sichergestellt. (vgl. dazu Kapitel 3.7)

Im KEP wird festgelegt, dass ein längerfristiges Arbeiten der Kulturvereine durch mehrjährige Subventionszusagen sichergestellt werden soll. Seit 2001 werden für über 20 Kulturvereine in Linz – insbesondere jene, die sich mit zeitgenössischer Kunst und Kulturarbeit beschäftigen – Jahresförderungen für einen Zeitraum von drei Jahren verbindlich zugesagt, wodurch die Planungssicherheit für diese Vereine erheblich erhöht wird. Kritisiert wurde in den letzten Jahren allerdings, dass damit gleichzeitig eine Festschreibung auf eine Fördersumme für drei Jahre erfolgt, da es während des dreijährigen Zeitraums zu keinen Erhöhungen kommt.

Eine besondere Förderung der im KEP festgeschriebenen Internationalisierung der Qualität der Kulturarbeit wurde durch die Einrichtung der Förderprogramme LinzEXPOrt und LinzIMpORT eingeläutet. (vgl. Kapitel 3.6) Als weitere Maßnahmen werden Reisekostenzuschüsse für den Besuch von wichtigen internationalen Festivals, Ausstellungen, Workshops, Kursen etc. vergeben. Zwei weitere im KEP als Maßnahmen angeführte Punkte sind vielmehr Zielformulierungen: die Förderung der medialen Vernetzung und Investitionen in die längerfristige regionale Bindung von besonders kreativen und kompetenten “Multiplikatoren”. Der Ausbau von Artist-in-Residence-Programmen ist einerseits durch das zuvor angeführte Förderprogramm LinzIMpORT, zum anderen durch die Errichtung des Atelierhauses Salzamt erfolgt (die ebenfalls angeführten Scientist-In-Residence-Programme wurden hingegen bislang nicht entsprechend realisiert).

Im Zusammenhang mit dem Fördersystem findet sich ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer raschen und unbürokratischen Bearbeitung von Ansuchen sowie die Transparenz der Fördervergabe. Dazu sollen u. a.:

  • die Förder- und Vergabekriterien in regelmäßigen Abständen überprüft und die Änderungen in Subventionsberichten dokumentiert werden, eine Maßnahme, die verwaltungsintern auch umgesetzt wurde und wird, wenngleich eine spezielle Dokumentation in Subventionsberichten nicht (mehr) erfolgt.
  • fachspezifische Jurys und Kuratorien weiter ausgebaut werden, was ebenfalls im Zusammenhang mit den verschiedenen Programmen, Preisen und Stipendien wie LINZimPULS, LinzEXPOrt, LinzIMpORT, Stadt der Kulturen, LinzKultur/4 oder den Kunstförderstipendien erfolgt ist.
  • ein gemeinsamer Fond mit dem Land Oberösterreich eingerichtet werden, durch den besonders innovative und experimentelle Kunstprojekte gefördert werden sollen und der von einem unabhängigen Gremium mit Vertreter_innen der Freien Szene, Künstler_innen und Vertreter_innen ethnischer Minderheiten sowie geschlechterparitätisch besetzt und verwaltet werden soll. Diese Maßnahme wurde nur ohne Beteiligung des Landes Oberösterreich und nicht in Form eines Fonds, sondern als Förderprogramm LINZimPULS umgesetzt.

 

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