3.14 Stadtkulturbeirat – Kulturparlament – Kulturentwicklung

Der Stadtkulturbeirat Linz (SKB), in dem, wie im KEP festgelegt, öffentliche Einrichtungen und die Freie Szene (und darüber hinaus auch andere Persönlichkeiten, die keinem dieser beiden Bereiche zugeordnet werden können) vertreten sind, wurde 2001 eingerichtet. Eine regelmäßige Evaluierung der Umsetzungsbestrebungen des KEP durch den SKB erfolgt nicht im umfassenden Verständnis eines Evaluierungsbegriffs (vgl. Kapitel 3.1), allerdings wird in den Empfehlungspapieren des SKB immer wieder auf Inhalte des KEP Bezug genommen. Diese Empfehlungspapiere werden übrigens nicht, wie im KEP angeführt, in jährlichen Abständen erstellt, sondern in einem Zweijahresrhythmus (2002, 2003, 2004, 2006, 2008 erfolgte nur eine “Aktualisierung” alter Empfehlungen, 2009 und 2011).

Die Einrichtung eines “Kulturparlaments”, um den Bürger_innen Möglichkeiten zur aktiven Mitbestimmung und Mitsprache bei der Kulturplanung zu geben, wurde nicht realisiert.

Im KEP festgehalten ist auch die Verpflichtung der Stadt Linz zur Erstellung von Detailkonzepten, Prioritätenlisten, Zeitplänen und Finanzierungsvorschlägen für alle im 28 3 Der erste Kulturentwicklungsplan für die Stadt Linz KEP angesprochenen Bereiche. Zwar wurde vom Büro Linz Kultur ein Bearbeitungsraster erarbeitet, der dem SKB dazu dient, bisherige Empfehlungen des Gremiums auf ihre erfolgte Umsetzung zu überprüfen, allerdings weder in der angeführten Detailliertheit, noch auf den gesamten KEP bezogen (wenngleich sich die Empfehlungen des SKB zu einem Großteil auf Punkte beziehen, die sich auch im KEP finden).

Die am Ende des Kapitels angeführten Ausführungen zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen im KEP haben relativ weichen Charakter. So werden die städtischen Einrichtungen dazu “eingeladen”, ihre Arbeit nach den Leitlinien und Prinzipien des KEP auszurichten und “beauftragt bzw. ersucht”, selbständig immer wieder Realisierungsvorschläge zur Erreichung der Zielvorgaben zu erarbeiten bzw. laufend Realisierungsmaßnahmen zu setzen. Der Kulturausschuss wird mit der – ihm sowieso eigenen – Aufgabe betraut, Impulse und Initiativen zu setzen, Evaluierungsmaßnahmen einzuleiten und immer wieder neue Perspektiven aufzuzeigen. Ein detaillierter Implementierungsmechanismus findet sich nicht im KEP.

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