3.10 Kultur, Politik und Rechte

Als erste Maßnahme im Kapitel “Kultur, Politik und Rechte” wird eine Kulturverträglichkeitsprüfung festgelegt. Eine konkrete Umsetzung durch eine durchgängige Berücksichtigung kultureller und künstlerischer Aspekte in der Beratung von Ausschüssen, Beiräten oder Entscheidungsgremien, etwa durch die Beiziehung von Expert_innen aus Kunst und Kultur, findet allerdings nur in vereinzelten Fällen statt.

Zu “Kunst am Bau” finden sich mehrere Zielformulierungen ohne entsprechend konkrete Maßnahmen. So wird eine konsequente Realisierung und Weiterentwicklung von Kunst am Bau angestrebt, ein Bekenntnis abgelegt, dass sich die Stadt Linz zu einer besonderen Bedachtnahme auf architektonische und räumliche Qualitäten bei Neubauten von Schulen und Kindergärten verpflichtet und festgelegt, dass die Vergabe von Aufträgen im Einvernehmen zwischen der Bauverwaltung und der Kulturverwaltung erfolgen soll.
Gerade die letzte, relativ konkrete Zielvorgabe wird nur mangelhaft erfüllt, ein detaillierter, abgestimmter Mechanismus bzw. ein umfassendes Vergabemodell existiert bislang nicht. Wiederum werden Land und Bund eingeladen, dem Beispiel von Linz zu folgen.

An das Land Oberösterreich richtet sich eine Aufforderung zur Überarbeitung der Raumordnungsbestimmungen im Hinblick auf eine erleichterte kulturelle Verbindung zwischen der Stadt und ihrem unmittelbaren Umfeld, wobei eine detaillierte Ausführung dazu im KEP fehlt.

Eine zentrale Formulierung des KEP findet sich ebenfalls in diesem Kapitel:

“Die Stadt Linz bekennt sich als Kulturstadt zu einer materiellen Absicherung von Kunst und Kultur durch eine entsprechende, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Erhöhung des Kulturbudgets.” [10]

Grundsätzlich kann bei Betrachtung der Entwicklung des Kulturbudgets festgestellt werden, dass die Stadt diesem Bekenntnis gerecht wird, wenn auch eine genaue Aussage aufgrund der teilweise großen Schwankungen durch Besonderheiten (z. B. Kosten für den Bau des Kunstmuseum Lentos oder des AEC, Transferzahlungen an Landeseinrichtungen wie Landestheater, Finanzierung des Europäischen Kulturhauptstadtjahres, Vorziehung oder Verschiebung von Ausgaben auf angrenzende Budgetjahre, …) schwer möglich ist. Verbunden ist dieses Bekenntnis mit der Aufforderung an die Stadt, eine Verteilung der Budgetmittel innerhalb der öffentlichen Aufgabenbereiche zu überprüfen und mögliche Umschichtungen in Richtung Kunst und Kultur anzustreben. Außerdem soll sichergestellt werden, dass innerhalb der städtischen Kultureinrichtungen den Leitlinien und Schwerpunktsetzungen des KEP finanziell entsprechend Rechnung getragen wird. Beide Zielformulierungen sind nicht näher detailliert und können damit keiner entsprechenden Überprüfung unterzogen werden.

Der Schluss des Kapitels bezieht sich auf allgemeine organisationsrechtliche Veränderungen am Magistrat der Stadt Linz (Anpassung der Kameralistik, Optimierung des Personaleinsatzes, Verbesserung der Verwaltungsabläufe, Begründung von Entscheidungsvorgängen, zeitliche Limitierung von Verträgen für Leitungspositionen, …).

Fußnoten

  1. Landeshauptstadt Linz 2004, S. 20
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